Für die Errichtung
von Gasanlagen in Gebäuden, die mit Erdgas betrieben
werden, gelten die „Technischen Regeln für Gasinstallationen
(TRGI)“ und weitere Normen, Gesetze und Rechtsverordnungen sowie
Unfallverhütungsvorschriften. Außerdem sind die jeweiligen
Landesbauordnungen, hier insbesondere die Feuerungsverordnungen
und die entsprechenden Länderdurchführungsverordnungen, zu
beachten.
Alle Bauteile und Geräte der Gasinstallation im
erdgashaus sind von der Deutschen Vereinigung des Gas- und
Wasserfaches e.V.(DVGW) geprüft und zertifiziert. Dies ist durch
entsprechende Prüfzeichen am Bauteil oder auf dem Typschild des
Gerätes dokumentiert. Alle Geräte zur Gasanwendung, die an die
öffentliche Erdgasversorgung angeschlossen werden, müssen in
Deutschland nicht nur mit dem „CE-Zeichen“, sondern auch mit dem
Qualitätszeichen „DVGW“ versehen sein, wodurch ein hoher
Qualitätsstandard gesichert ist.
Geräte, die das Prüfzeichen „Blauer Engel“ tragen, garantieren
eine besonders geringe Umweltbelastung durch sehr niedrige
Schadstoffemissionen.
Mit der Errichtung und Wartung der gastechnischen Ausstattung
Ihres Hauses durch einen vom zuständigen
Gasversorgungsunternehmen zugelassenen Installations-,
bzw. Wartungsfachbetrieb, haben Sie die Gewähr, dass alle
gesetzlichen Forderungen eingehalten und die Arbeiten mit hoher
Qualität ausgeführt werden.
Für das erdgashaus werden diese
Arbeiten im Auftrag der Hausbaufirmen Aktuell Bau bzw. WeberHaus
von den
Gasinstallationsunternehmen Rolf
Henschke GmbH und Solartec
Badline GmbH ausgeführt.
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